Leistungskonzept zweitblick familienberatung bern
Beschreibung des Leistungsangebotes
Bei zweitblick familienberatung bern werde Beratungen in der Regel von zwei beratenden Sozialarbeitenden getätigt. Mit dieser Form der Doppelberatung kann der Prozess intensiver begleitet werden und sie führt bestenfalls zu einer noch grösseren Perspektivenerweiterung. Die individuell vereinbarten Gesprächstermine im Rahmen der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SpF) finden entweder bei den Familien Zuhause oder in den Büroräumlichkeiten von zweitblick familienberatung bern statt. Abhängig von Anlass, Auftrag und Ziel wird in den Terminen individuell und lösungsorientiert gearbeitet. Deshalb ist eine differenzierte Auftragsklärung und Zielvereinbarung mit Leistungsbesteller und Familie zu Beginn der Beratung von grundlegender Bedeutung. In den Folgeterminen wird regelmässig thematisiert, ob Auftrag und Ziel unverändert sind oder ob Anpassungen sinnvoll wären. Die Orientierung erfolgt hierbei stets an den vorhandenen Ressourcen der Familienmitglieder. Die Familien sollen in der Selbstverantwortung gestärkt werden, eine Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten erfahren und sich befähigt fühlen, Probleme lösen zu können. Unabhängig davon, ob jemand alleine, mit einem Teil der Familie oder mit der ganzen Familie zu uns kommt - die Beratung soll für die Klienten sinnvoll sein.
Zielgruppe
Aufnahmekriterien
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern, Paare und Familien im Raum Bern, welche Fragen im sozialen Kontext rund um die Themen der Beziehungen in der Familie und im Schulalltag haben.
Ausschlusskriterien
Da bei zweitblick familienberatung bern kein Pikett- oder Notfalldienst angeboten wird, können Familien in akuten Krisen- oder Gefährdungssituationen oder Familien, welche auf eine Möglichkeit der “rund-um-die-Uhr Ansprechpersonen” angewiesen sind, leider nicht begleitet und beraten werden.
Ziele der SpF
Ein Hauptziel der Begleitung ist, gemeinsam mit den Klienten Möglichkeiten zu schaffen sowie neue Perspektiven zu entwickeln und dadurch gemeinsam neue Ideen zu generieren. Ziele sind auch, dass sich die Familienmitglieder in ihrer Selbstverantwortung gestärkt fühlenund eine Vielfalt von Handlungsmöglichkeiten kennen und umsetzen lernen. Ein weiteres grundlegendes Ziel der SpF ist, gemeinsam mit ihnen die eigenen Ressourcen zu entdecken, so dass sie sich befähigt fühlen, erlebte Probleme auch langfristig lösen zu können. Dabei soll wenn möglich das soziale System in den Lösungsprozess mit einbezogen werden. Grundidee ist, die Klienten zu unterstützen, so dass sie selber eine Lösung finden, welche ihnen entspricht und nachhaltig ist.
Ziele, Phasen und Ablauf der SpF*
1. Phase (Informations-/ Einstiegsphase): Die 1. Phase dient einer differenzierten Auftragsklärung. Dazu gehört der Aufbau einer Arbeitsbeziehung und das Erstellen eines gemeinsamen Planes, worin die zentralen Ziele festgehalten werden. Dauer: zwischen 1 – 3 Monate.
2. Phase (Veränderungs-/ Hauptarbeitsphase): In der 2. Phase wird an den Zielen gearbeitet, wobei neu hinzukommende Themen integriert werden. Ressourcen werden aktiviert und neue Erziehungs- und Handlungsstrategien eingeübt. Handlungskompetenzen und Handlungssicherheit werden gestärkt. Dauer: zwischen 6 –12 Monate.
3. Phase (Abschlussphase): In der 3. Phase wird die Begleitungsintensität reduziert. Erfolgreiche Entwicklungen werden stabilisiert und erworbene Kompetenzen überprüft und gefestigt. Die Belastbarkeit des Familiensystems wird beobachtet und eine allfällige Nachbetreuung geklärt. Dauer: zwischen 2-4 Monate. ** Nach Absprache mit Leistungsbesteller und Familie ist eine Verlängerung oder individuelle Adaption der beschriebenen Phasen möglich.
Leistungserbringung SpF
Methoden und Techniken
Von systemisch-konstruktivistischen Annahmen wird bei zweitblick familienberatung bern ausgegangen. Das bedeutet, die Klienten sind Experten von ihrem eigenen Erleben. Es wird versucht, verschiedene Elemente in die Beratung einfliessen zu lassen. Die verbale Kommunikation steht im Fokus, jedoch gehören für uns auch das Schaffen einer angenehmen Umgebung und spielerische sowie visuelle Elemente dazu. Das Einhalten der Schweige-, bzw. Meldepflicht ist von grundlegender Bedeutung und wird transparent mit den Klienten besprochen.
Professionelles Verständnis, Rolle und Aufgabe
Umgang bei Krisensituationen***
Bei einer (akuten) Krise erfolgt unmittelbar nach dem Besprechen mittels 4-Augen-Prinzip die Vernetzung mit den zuständigen Fachstellen und Behörden (beispielsweise KESB). Nach einer Krisensituation wird mit den involvierten Personen thematisiert ob und welche weiterführende Unterstützung für die Betroffenen sinnvoll und unterstützend sein könnte und bei Bedarf entsprechend aufgegleist. Im Rahmen der SpF ist auch hierbei eine Begleitung der Familien möglich. Die Familien erhalten bei Bedarf von der SpF eine Liste mit Notfallnummern und -adressen.
Umgang bei Kindeswohlgefährdungen****
Das Kindeswohl verstehen wir als “die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder einer jugendlichen Person günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen”*****. Besteht oder droht eine Gefährdung des Kindeswohls, weil sorgeberechtigte Personen ihre Betreuungs-, Erziehungs- und Schutzaufgaben nicht wahrnehmen können, wird versucht, diese mittels Kindesschutzmassnahmen abzuwenden, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Vernachlässigung, psychische Gefährdung, körperliche Misshandlung oder um sexuellen Missbrauch handelt. Da beiKindeswohlgefährdungen essentiell ist, ob die Sorgeberechtigten kooperationsfähig und -bereit sind oder nicht, werden auch hierbei schriftliche Zielvereinbarungen gemacht und der Verlauf regelmäßig thematisiert, bzw. die Ergebnisse kontrolliert und schriftlich festgehalten. Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft bedeutet, dass die Sorgeberechtigten ein Problembewusstsein haben und Bereitschaft und Motivation zur Veränderung erkennbar sind. Konkret verstehen wir darunter, dass:******
- die Sorgeberechtigten interessiert daran sind, mit einer Fachperson zusammenzuarbeiten
- die Klienten pünktlich und in der im Voraus vereinbarten Konstellation zu den Terminen erscheinen
- einigermassen offene Gespräch mit den Sorgeberechtigten über die erlebten Schwierigkeiten und Probleme möglich sind und sie eigene Anteile erkennen und benennen können
- ein Veränderungswille der Sorgeberechtigten erkennbar ist, beispielsweise indem sie Aufträge zwischen den Beratungen ausführen
- Veränderungen hinsichtlich der vereinbarten Ziele erkennbar sind
- die Sorgeberechtigten die Verantwortung für ihre Lage übernehmen.
Gemäss Art 314d Abs. 1 ZGB sind unter anderem auch Sozialarbeitende zu einer Meldung verpflichtet, wenn Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung bestehen und sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht Abhilfe schaffen können. Bei zweitblick familienberatung bern erfolgt eine dementsprechend Handhabung. Da bei zweitblick familienberatung bern in der Regel zu zweit beraten wird, erfolgt automatisch jeweils eine Einschätzung mittels 4-Augen-Prinzip.
Umgang bei akuter Kindeswohlgefährdung*******
Akute Kindeswohlgefährdungen bedürfen einer sofortigen Handlung.
Sofort gehandelt wird, wenn ein Kind:
- stark körperlich misshandelt oder sexuell ausgebeutet wird und an Leib und Leben bedroht ist
- an einen unbekannten Ort gebracht wird
- sich erheblich selbst gefährdet
- sich weigert, nach Hause zu gehen und keine anderweitige Betreuung sichergestellt ist
In diesen Situationen wird situativ entweder mit oder ohne Information der Sorgeberechtigten unverzüglich die zuständige KESB informiert.
Bei Bedarf wird auch die Kinderschutzgruppe des Inselspitals kontaktiert und einbezogen. Ist die Kindeswohlgefährdung nicht mehr akut, kann weiterhin im Rahmen der SpF mit der Familie zusammengearbeitet werden. Aus Sicht von zweitblick familienberatung bern ist von grundlegender Wichtigkeit, die Sorgeberechtigten auch hierbei angemessen und koordiniert zu unterstützen und zu begleiten.
Umgang bei Selbst- und Fremdgefährdung
Besteht bei Klienten eine Selbstgefährdung in Form von konkreten Äußerungen zu Suizidversuchen oder wird angenommen, dass Klienten aufgrund ihrer aktuellen Situation (Krise, Wahnvorstellungen, Drohung, fehlende Impulskontrolle o.a.m.) andere Personen gefährden könnten, wird situativ der Kontakt zu Behörden und/oder Polizei aufgenommen.
* Gestützt auf die Infos der Direktion für Inneres und Justiz Bern: https://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/kindes_erwachsenenschutz/kinder_jugendhilfe/besonderer-foerder--und-oder-schutzbedarf/ergaenzende-hilfen-zur-erziehung.html
** Weiterführende Informationen zur Arbeitsweise können dem Dokument “Leistung SpF zweitblick familienberatung bern” entnommen werden.
*** Wir beziehen uns hierbei auf Informationen und Empfehlungen der Erziehungsberatung Bern, beispielsweise auf der Homepage www.erz.be.ch unter Psychologische Erste Hilfe (PEH)
**** Wir beziehen uns hierbei auf das Dokument vom KJA Bern “Factsheet Kindesschutz”
***** Siehe Factsheet vom KJA Bern “Factsheet Kindesschutz”
****** Siehe die Unterlagen der Erziehungsberatung Bern “Familiäre Gefährdungssituationen in der psychologischen Beratung”, S. 22ff
******* Wir beziehen uns hierbei auf das Dokument vom KJA Bern “Factsheet Kindesschutz”